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Warum die Europawahl so wichtig ist und wie sie funktioniert

Am 9. Juni ist Europawahl. Sie ist die größte länderübergreifende Wahl der Welt – und Deine Chance für die Demokratie einzutreten.

Worum geht es?

Bei der Europawahl wählst Du die Abgeordneten des Europäischen Parlaments – sie vertreten die 27 Länder der EU. Im Moment arbeiten dort 705 Mitglieder. In der kommenden Wahlperiode werden es 720 sein. Die Anzahl der Sitze eines Mitgliedstaates richtet sich nach der Höhe der Einwohnerzahl. Als bevölkerungsreichstes Land entsendet Deutschland mit 96 Abgeordneten die meisten Personen ins Parlament.

Was tut das Europäische Parlament – und was nicht?

Die EU-Abgeordneten gestalten die Gesetzgebung und beschließen wichtige Rechtsvorschriften – zum Beispiel in den Bereichen Umweltschutz, Sicherheit, Migration, Sozialpolitik und Wirtschaft. Was zunächst abstrakt klingt, wirkt sich häufig konkret auf unseren Alltag aus. Ein Beispiel: Lange Zeit mussten Handynutzende hohe Gebühren zahlen, wenn sie im EU-Ausland telefonierten oder mit ihren mobilen Daten im Internet surften. Ein EU-Beschluss hat diese Praxis gekippt. Die Roaming-Gebühren sind seither gedeckelt. Reisende können sich heutzutage getreu dem Motto „Roam like at home“ in allen EU-Ländern zu Inlandstarifen bewegen. So verbessert das europäische Parlament – im Kleinen wie im Großen – die Lebensbedingungen auf dem Kontinent.

Im Gegensatz zu nationalen Parlamenten können die EU-Abgeordneten jedoch keine Gesetze vorschlagen – das Initiativrecht hat die Europäische Kommission. Das Parlament mit Sitz in Straßburg genehmigt unter anderem den EU-Haushalt und prüft, wie die Akteurinnen und Akteure die Mittel verwenden. Außerdem wählt es die Präsidentin oder den Präsidenten sowie die Mitglieder der Europäischen Kommission, die an das Parlament berichten müssen.

Warum ist es wichtig, dass Du zur Europawahl gehst?

Ob Maßnahmen gegen den Klimawandel, hohe Standards für Lebensmittel oder Auslandsprogramme für junge Menschen: Bei der Europawahl entscheidest Du mit Deiner Stimme, welche Abgeordneten Deine Interessen im Parlament vertreten. Das Europäische Parlament ist das einzige EU-Organ, das Du direkt wählen kannst. Wählen ist ein Privileg und Demokratie nicht selbstverständlich. Überall auf der Welt kämpfen Menschen dafür, die Politik mitzugestalten. In der EU können wir, die Bürgerinnen und Bürger der 27 Mitgliedsstaaten, das tun. Gerade in Zeiten, in denen extremistisch orientierte Parteien in Europa an Einfluss gewinnen, ist Deine Stimme für demokratische Kräfte umso gewichtiger.

Wie kannst Du abstimmen?

Die Europawahl erfolgt alle fünf Jahre – 2024 in der Zeit vom 6. bis 9. Juni. In Deutschland ist der Wahltag am Sonntag, 9. Juni. Du kannst auch per Briefwahl bzw. aus dem Ausland teilnehmen. Einige Wochen vor der Wahl erhältst Du Deine Wahlbenachrichtigung per Post. Darin steht, welches Wahllokal für Dich bereitsteht und welche Unterlagen Du benötigst. Übrigens: Abstimmen in der Kabine ist bereits vor dem Wahltag möglich. In Deiner Benachrichtigung ist eine Briefwahlstelle angegeben, die Du während der Öffnungszeiten aufsuchen kannst. Dort votierst Du – wie am Wahltag selbst – direkt im Lokal.

Wer darf wählen?

Wenn Du Deinen Wohnsitz in einem Mitgliedstaat der EU hast, darfst Du bei der Europawahl votieren. Besitzt Du zwei EU-Staatsangehörigkeiten, hast Du nur eine Stimme und musst Dich entscheiden, in welchem Land Du sie abgibst. Das Mindestalter bestimmen die EU-Länder selbst. In Deutschland dürfen junge Menschen in diesem Jahr erstmals ab 16 Jahren wählen.

Wen kannst Du wählen?

Das Parlament wählen die Europäer nicht nach einem einheitlichen europäischen Wahlrecht, sondern nach nationalen Wahlgesetzen. In Deutschland hat jeder Wähler eine Stimme. Mit Deinem Kreuz auf dem Stimmzettel wählst Du eine politische Partei oder eine politische Vereinigung. Du wählst keine Kandidatinnen und Kandidaten, sondern eine sogenannte Wahlliste. Diese haben die Parteien auf ihren jeweiligen Parteitagen vorher aufgestellt. Wer dort die meisten Stimmen erhalten hat, steht auf dem ersten Listenplatz und ist Spitzenkandidatin oder Spitzenkandidat. Die zweitplatzierte Person steht auf dem zweiten Listenplatz, die drittplatzierte auf dem dritten und so weiter. Je mehr Stimmen eine Partei bei der Wahl erhält, desto mehr Abgeordnete ziehen für die Partei ins Parlament ein – in der Reihenfolge ihrer Listenplätze.